PROFIL


Rechtsanwalt Michael Stopp verteidigt bundesweit in ausgewählten Verfahren vornehmlich in allgemeinen Strafsachen, insbesondere mit dem Vorwurf der Begehung von Vermögensdelikten, Betäubungsmittelstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, Jugendgerichtsverfahren sowie Revisionsverfahren.

Als Fachanwalt für Strafrecht seit 2013 ist Herr Stopp zudem auch auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges für seine Mandanten tätig.

    Jurastudium an der Humboldt-Universität zu Berlin
    Seit 2002 Rechtsanwalt in Berlin
    Fachanwalt für Strafrecht seit 2013